Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen dem Auftragnehmner und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.  Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

  1. Vergütung

Die Vergütung für die Entwürfe, Designs und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des vorher vereinbarten Meilensteine des Auftragnehmers. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Bei Beauftragung werden 50% des Projektpreises als Anzahlung vor Projektbeginn fällig, der restliche Betrag bei Fertigstellung und vor Übergabe der Daten. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Alle vom Auftraggeber während der Projektphase zusätzlich gewünschten Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt mit einem Stundensatz von 120€.

  1. Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.

Datenschutz und Impressum werden vom Auftraggeber geliefert. Der Auftraggeber ist für eine rechtliche Prüfung der Seite zuständig und haftet ab Übergabe der Daten.

  1. Reise- und Anfahrtskosten

Falls für die Erbringung unserer Dienstleistungen eine oder mehrere Übernachtungen in einem Hotel notwendig sind, werden die anfallenden Kosten vom Auftraggeber übernommen. Der Auftraggeber wird im Voraus vom Auftragnehmer über die voraussichtlichen Anfahrtskosten informiert. Anfahrtskosten werden mit einem Stundensatz von 120€ verrechnet

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Jeder dem Auftragnehmer erteilten Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.  Alle Entwürfe und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Designs dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer , eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

Der Auftragnehmer hat das Recht, in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann der Auftragnehmer 100 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz verlangen.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

  1. Zahlungsfrist und Strafzahlungen bei Auftragsbestätigung

Nach Eingang des Angebots ist der Kunde verpflichtet, innerhalb der nächsten 30 Tage 50% des Angebotspreises zu zahlen, um den Auftrag zu bestätigen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, werden ab dem 31. Tag 2% des Angebotspreises pro Woche als Strafzahlung fällig, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist.

  1. Schlussbestimmung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz vom Auftraggeber oder der der Sitz vom Auftragnehmer.  Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz vom Auftragnehmer. Der Auftragnhmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Stand 22.03.2024
Taglauer und Künnecke GbR

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